Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den allgemeinen Inhalt der Internetseiten

der Fa. Landtechnik Sederl GmbH

Lußweg 36, A-2724 Hohe Wand-Gaaden

 

1. Allgemeines:

Hinsichtlich der auf den gegenständlichen Internetseiten der Fa. Landtechnik Sederl GmbH zur Verfügung gestellten Informationen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“ genannt“).

2. Schutz des geistigen Eigentums / Urheberrecht:

  1. Alle Inhalte auf den Internetseiten der Fa. Landtechnik Sederl GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Texte, Bilder, Grafiken, Sound, Animationen und Videos unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Jede Nutzung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte, auch in Teilen oder in überarbeiteter Form, ist ohne Zustimmung der Fa. Landtechnik Sederl GmbH eines anderen Urhebers untersagt.
  2. Alle auf den Internetseiten der Fa. Landtechnik Sederl GmbH genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

3. Haftungsausschluss:

  1. Die Fa. Landtechnik Sederl GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Fa. Landtechnik Sederl GmbH, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Fa. Landtechnik Sederl GmbH kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
  2. Die Fa. Landtechnik Sederl GmbH behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Internetseiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Daraus können keine haftungsrelevanten Rechte abgeleitet werden. Dies gilt weiters auch für den Fall, dass die Internetseiten der Fa. Landtechnik Sederl GmbH aufgrund eines technischen Gebrechens vorübergehend nicht online erreichbar sind.
  3. Von den Punkten 1. und 2. ist der Bereich „Verkaufsangebote /

Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Ersatzteile“ insofern ausgenommen, wenn es sich um den Inhalt von konkreten Verkaufsangeboten handelt und die diesbezüglichen Angaben für einen Kaufinteressenten kaufentscheidend sein können (diese Bestimmung dient jedoch lediglich zur Wahrung der Informationskontinuität; sämtliche Angebote gelten prinzipiell ausdrücklich als unverbindlich, ein Kaufinteressent kann daraus keine Rechtsansprüche ableiten). Auch können in diesem Fall keine haftungsrelevanten Rechte abgeleitet werden, wenn die Internetseiten der Fa. Landtechnik Sederl GmbH aufgrund eines technischen Gebrechens vorübergehend nicht online erreichbar sind.

  1. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (z.B. per links), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Fa. Landtechnik Sederl GmbH liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die Fa. Landtechnik Sederl GmbH von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
  2. Die Fa. Landtechnik Sederl GmbH erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Verlinkung fremder Internetseiten keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten Seiten hat die Fa. Landtechnik Sederl GmbH keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten, die nach der Verlinkung verändert wurden und eventuell illegale Inhalte anführen.

4. Datenschutz:

  1. Die Fa. Landtechnik Sederl GmbH ist weiters berechtigt, Vermittlungsdaten laut TKG (Telekommunikationsgesetz), insbesondere Source-IP und Destination-IP, Logs u.ä., zum Betrieb und zur Aufrechterhaltung der angebotenen Dienstleistungen, zum Schutz der eigenen Rechner und der Rechner von Dritten zu ermitteln, zu verarbeiten und zu übermitteln (z.B. zur Behebung technischer Mängel zu verwenden).
  2. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten der Fa. Landtechnik Sederl GmbH wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zu z.B. eigenen Werbezwecken ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

für den Bereich „Verkaufsangebote /

 Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Ersatzteile“

der Fa. Landtechnik Sederl GmbH

Lußweg 36, A-2724 Hohe Wand-Gaaden

 

 1. Allgemeines:

  1. Diese Bestimmungen beziehen sich auf den Kauf von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Maschinen und Ersatzteilen, in Folge allgemein „Kaufgegenstand“ genannt, sofern bei besonderen Bestimmungen nicht auf den Begriff „Fahrzeug“ abgestellt wird. Die folgenden Begriffe „gegenständlicher Vertrag“ oder „dieser Vertrag“ beziehen sich auf einen abzuschließenden oder bereits abgeschlossenen Kaufvertrag.
  2. Sämtliche Vereinbarungen sind hinsichtlich deren Geltung schriftlich zu dem gegenständlichen Vertrag im beidseitigen Einverständnis festzuhalten. Dies gilt auch für Nebenabreden sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
  3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag auf eine dritte Person bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
  4. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine möglichst gleiche Regelung, die dem Zwecke der gewollten Regelung am nächsten kommt.
  5. Ist der Käufer Unternehmer, so gelten, soweit nicht schriftlich ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, ausnahmslos diese AGB des Verkäufers.
  6. Begriffsbestimmung „digitale Leistungen“: Digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen.
  7. Begriffsbestimmung „digitale Inhalte“: Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden, einschließlich
  8. solcher, die nach den Anweisungen des Verbrauchers entwickelt werden.
  9. Begriffsbestimmung „Bauteile bzw. Waren mit digitalen Elementen“: Bewegliche körperliche Sachen, die ihre Funktionen ohne die in ihnen enthaltenen oder mit ihnen verbundenen digitalen Leistungen nicht erfüllen können.

2. Kaufpreis:

  1. Der gesamte Kaufpreis (inkl. Nebenkosten) – bzw. nach erfolgter Anzahlung der Restpreis entsprechend – ist spätestens bei Übergabe des Kaufgegenstands, ansonsten zuvor 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Unbare Zahlungen des Käufers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto des Verkäufers als geleistet.
  2. Anzahlungen bzw. unbare Zahlungen können nur nach entsprechender Vereinbarung mit dem Verkäufer vom Käufer geleistet werden.
  3. Beträge ab einer Summe von € 10.000 können vom Käufer nur per Banküberweisung beglichen werden.

3. Erfüllung:

  1. Der Käufer hat den Vertrag erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen in voller Höhe beim Verkäufer eingegangen ist. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. als vereinbart.
  2. Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er den Kaufgegenstand ordnungs- und bestellungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Käufer hievon nachweislich verständigt hat. Jedenfalls aber, wenn der Käufer den Kaufgegenstand übernommen hat. Erfüllungsort ist der vereinbarte Übergabeort. Mit der Übergabe gehen alle Gefahren auf den Käufer über.
  3. Die Abholfrist für den Käufer beträgt 5 Werktage. Wird ein Fahrzeug als Kaufgegenstand verspätet übernommen, ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen, diese ist unmittelbar bei Übergabe des Fahrzeugs fällig. Der Verkäufer haftet, sofern keine Versicherungsdeckung gegeben ist, für Schäden aus der Verwahrung des Kaufgegenstands nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden.
  4. Der Käufer ist bei einer durch ihn selbst eingeleiteten Fremdfinanzierung verpflichtet, die Übernahmebestätigung und sonstigen notwendigen Dokumente dem Fremdfinanzierer binnen 2 Tagen ab Übernahme des gegenständlichen Fahrzeugs zu übergeben. Erfolgt dies nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt pro verabsäumten Tag ein pauschalierter Schadenersatz in der Höhe von 0,5% des Kaufpreises als vereinbart.
  5. Ist der Käufer ein Unternehmer, so wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung der Firmensitz des Verkäufers vereinbart; dies gilt auch dann, wenn die Übergabe des Kaufgegenstands vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt; für diesen Fall genehmigt der Käufer die Versendung des Kaufgegenstands per Bahn, Post, Straßengüterverkehr oder in jeder sonstigen zweckmäßigen Transportart. In diesem Fall geht die Gefahr für den Kaufgegenstand ab Übergabe an den Transporteur an den Käufer über. Die Versandkosten werden vom Käufer getragen.

4. Eigentumsvorbehalt:

  1. Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt werden sollte, bleibt diese bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers. Im Falle der Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist der Verkäufer berechtigt, sein Vorbehaltseigentum an den Dritten (Geldgeber) abzutreten.
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art auch immer über die unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Kaufgegenstand zu treffen.
  3. Soweit von irgendjemand anderem auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand gegriffen werden sollte, hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer umgehend zu verständigen.

5. Rücktritt:

  1. Wird seitens des Verkäufers der vertraglich vereinbarte Liefertermin um mehr als 4 Wochen (bei Neufahrzeugen um mehr als 8 Wochen) überschritten, kann der Käufer in weiterer Folge unter Setzung einer Nachfrist zur Erfüllung von mindestens 14 Tagen nach deren fruchtlosen Verstreichen (Verzug durch den Verkäufer) vom Vertrag zurücktreten. Die Verständigung über die Setzung einer Nachfrist hat seitens des Käufers schriftlich zu erfolgen und gilt ab Zugang.
  2. Der Käufer räumt dem Verkäufer das Recht ein, bei einem von einem Dritthändler zu liefernden Fahrzeug bei einem verschuldeten Nichtzustandekommens der Lieferung des Fahrzeugs durch den Lieferanten, infolgedessen den Verkäufer kein Verschulden trifft, von dem gegenständlichen Kaufvertrag schadenersatzlos zurückzutreten. Der Verkäufer hat den Käufer darüber bei Eintritt dieses Falls unverzüglich schriftlich zu verständigen.
  3. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Verkäufer und hieraus begründetem Rücktritt des Käufers hat der Verkäufer eine etwaige Anzahlung innerhalb von 8 Tagen an den Käufer rückzuerstatten.
  4. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Erklärung setzen, dass der Verkäufer nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehnt, somit vom Kaufvertrag zurücktritt und Schadenersatz wegen Nichterfüllung (unberechtigter Rücktritt des Käufers) fordert. Die Verständigung über die Setzung einer Nachfrist hat seitens des Verkäufers schriftlich zu erfolgen und gilt ab Zugang.
  5. Bei rechtlich unbegründeter Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer und hieraus begründetem Rücktritt des Verkäufers ist der Verkäufer berechtigt, 10% des Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz (Stornogebühr) zu verlangen oder konkret bezifferten Schadenersatz geltend zu machen. Dies gilt auch umgekehrt im Falle einer rechtlich unbegründeten Nichterfüllung des Vertrages durch den Verkäufer.

6. Gewährleistung:

  1. Im Falle der Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstands ist der Käufer zunächst berechtigt, vom Verkäufer Verbesserung (Reparatur) oder Austausch der mangelhaften Sache zu verlangen. Darüber ist der Verkäufer unmittelbar zu verständigen. Die Erfüllung von Gewährleistungspflichten erfolgt, sofern keine anderen gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen zum Tragen kommen, am Firmensitz des Verkäufers.
  2. Der Verkäufer kann die Herstellung des mangelfreien Zustands verweigern, wenn ihm sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für ihn mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wären. Bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit sind unter anderem der Wert der mangelfreien Ware und die Schwere des Mangels zu berücksichtigen. In diesem Fall hat der Käufer das Recht der Preisminderung bzw. Vertragsauflösung nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Kaufgegenstands durch den Käufer hat dieser dem Verkäufer eine angemessene Abgeltung für die Benützung bzw. den Wertverlust aufgrund zwischenzeitlich entstandener Schäden bis zur Wandlung zu leisten.
  4. Ist der Käufer ein Unternehmer, gelten zusätzlich die Bestimmungen des § 377 UGB (kaufmännische Mängelrüge). Wenn das Kaufgeschäft für beide Vertragsteile ein Unternehmensgeschäft darstellt, erklärt sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verkäufer für Gewährleistungsfälle nicht zu haften hat. Die Gewährleistung ist daher in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Datenverarbeitung / Datenschutz / Adressenänderung

  1. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Änderungen seiner Wohn‐ Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
  2. Der Käufer stimmt bis auf Widerruf ausdrücklich zu, dass seine in diesem Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten auch über dieses Auftragsverhältnis hinausgehend vom Verkäufer zur postalischen, telefonischen und elektronischen (per e-mail, SMS, etc.) Zusendung / Kontaktaufnahme von Angeboten und Dienstleistungen zum Zwecke der individuellen Betreuung, wie insbesondere zur Markt- und Meinungsforschung, Kundenzufriedenheit und zur Durchführung von Marketingaktionen hinsichtlich Produkten und Dienstleistungen des Verkäufers verarbeitet und gespeichert werden dürfen.
  3. Der Käufer kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich ohne Angaben von Gründen ändern oder schriftlich (auch per e-mail) widerrufen.

8. Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AstG)

  1. Für Österreich und den EU-Raum: http://ec.europa.eu/odr
  2. Auskünfte auch unter http://www.ombudsmann.at

9. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN‐Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz des Verkäufers sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.